ASF und ASP Kurse
Mal Ehrlich. Sogar dem besten Fahrer werden Fehler unterlaufen.
Leider ist es in der Probezeit passiert und jetzt hat sich die Behörde eingeschaltet. Die Teilnahme an einem ASF-Kurs wird angeordnet. Das Seminar soll allerdings nicht als Strafe gewertet werden, sondern soll dazu dienen, Fehler aufzuzeigen und in Zukunft zu vermeiden. Und genau so werden wir auch verfahren. Niemand von uns steht mit erhobenen Finger da und hält eine Moralpredigt, sondern gemeinsam finden wir die Lösung. Aufbauseminare dürfen auch nur von bestimmten Fahrlehrern durchgeführt werden, die sich entsprechend dem Fahrlehrergesetz qualifiziert haben.
Was bedeutet ASF?
ASF ist die Abkürzung für „Aufbauseminar Fahranfänger“.
Was sind VerstÖSSe nach Katalog A oder B?
- Katalog A Verstöße sind schwerwiegend, hier reicht ein Verstoß aus.
Beispiele: Rotlicht, Unfallflucht, zulässige Höchstgeschwindigkeit übertreten um mehr als 20 km/h, Abstand..... - Katalog B Verstöße sind weniger schwerwiegend, erst nach dem zweiten Verstoß reagiert die Behörde.
Beispiele: Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern / Radfahrern, Kennzeichenmissbrauch...
Wie findet so ein ASF- Kurs statt?
- ASF wird von der Behörde angeordnet
- Ein Fahrlehrer mit entsprechender Qualifikation begleitet Sie durch den Kurs
- Gruppengröße von 6–12 Teilnehmer erforderlich
- 4 Sitzungen á 135 Minuten im Zeitraum von 2–4 Wochen
- Alle Termine werden gemeinsam im Kurs besprochen
- Eine Beobachtungsfahrt á 30 Minuten
- Maximal 1 Sitzung pro Tag zulässig
- Probezeit wird um 2 Jahre verlängert
- Keine Prüfung erforderlich
- Wer die Aufforderung missachtet muß mit Entzug der Fahrerlaubnis rechnen
Was muSS beachtet werden um die Teilnahmebescheinigung zu erhalten?
- Einhaltung der Termine ( Terminpflicht
- Absolute Pünktlichkeit
- Mitarbeit
- Verschwiegenheit Dritten gegenüber
- Kein Alkohol / Drogen
- Bezahlung der Kursgebühr
Was passiert, wenn man nach dem Kurs nochmal auffällt?
- schriftliche Verwarnung, freiwillige Teilnahme an Medizin psychologischer Untersuchung ( MPU )
- Wer nach der Verwarnung nochmal auffällig wird, bekommt die Fahrerlaubnis entzogen
AlkoholauffÄllige FahranfÄnger
Trunkenheitsfahrten in der Probezeit nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 a und den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches (StGB) oder den §§ 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) haben ein „besonderes Aufbauseminar“ (§ 36 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV)) zur Folge, welches in Gruppen mit mindestens sechs und höchstens zwölf Teilnehmern durchgeführt wird. Dieser Kurs beginnt mit einem Vorgespräch und besteht aus drei Sitzungen von jeweils 180 Minuten Dauer in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen sowie der Anfertigung von Kursaufgaben zwischen den Sitzungen. Eine Fristüberschreitung zu diesem „besonderen Aufbauseminar“ wird als Weigerung angesehen und hat ebenfalls den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.