Ausbildungsklassen
Hier haben wir für Dich alle wichtigen Infos zu den entsprechenden Klassen zusammengestellt. Klicke einfach auf die jeweilige Bezeichnung und die Beschreibung der Klasse öffnet sich.PKW: Klasse B
Klasse B
Erst-Erwerb Voraussetzungen
- Die Einverständnis Deiner Eltern oder einer erziehungsberechtigten Person unter 18 Jahren bei Antragstellung
- Eine Bescheinigung über den Erste Hilfe Kurs oder der Sofortmaßnahme (darf nicht älter als 2 Jahre bei Sofortmaßnahme bzw. 3 Jahre bei Erster Hilfe sein)
- Eine Sehtestbescheinigung
- Ein biometrisches Passbild
- Deinen Führerscheinantrag, erhältlich in der Gemeinde (oder bei uns für Stadtbewohner)
- Einen gültigen Personalausweis / Passport
- Deine Anmeldebescheinigung
Du bekommst bei uns eine theoretische und praktische Ausbildung.
Dein Mindestalter bei Ausbildungsbeginn sollte mind. 17,5 Jahre sein.
Der Theorieunterricht umfasst 12 Grundeinheiten und 2 klassenspezifische Einheiten zu jeweils 90 Minuten. Bei den klassenspezifischen Einheiten musst Du alle 2 themenbezogenen Einheiten absolvieren, während Du die 12 Grundeinheiten nach deiner Auswahl - also bestimmte Themen mehrmals und da für andere gar nicht – besuchen könntest. Sinnvoll wäre es allerdings, jede themenbezogene Einheit zu besuchen, um möglichst viel lernen, verstehen und hinterfragen zu können.
Die Theorieprüfung darfst Du maximal 3 Monate vor Deinem 18. Geburtstag ablegen. Sie ist auf 30 Minuten angesetzt. Wenn Du fleißig gelernt hast, ist die Zeit mehr als ausreichend. Bei Ersterwerb bekommst Du einen digitalen Fragebogen mit 30 Fragen zu beantworten. Ab 11 Fehlpunkte gilt die Prüfung als nicht bestanden. Ebenfalls als nicht bestanden gilt, wer 2 Vorfahrsfragen mit je 5 Fehlpunkten hat.
Bei Erweiterung bekommst Du einen digitalen Fragebogen mit 20 Fragen zu beantworten. Ab 7 Fehlpunkte gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Der Praxisunterricht umfasst 12 Pflichteinheiten (Sonderfahrten), davon 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten zu jeweils 45 Minuten. Bevor Du aber mit den Sonderfahrten beginnen kannst, sollst Du mit allen Übungen (Grundfahraufgaben) und dem Straßenverkehr vertraut sein, wie es der Gesetzgeber vorschreibt. Der Praxisunterricht kann parallel zum Theorieunterricht beginnen, wobei es auch hier sinnvoll wäre, erst einmal ca. 6 Theorie-Einheiten zu besuchen. Jeder Anfänger beginnt in einem verkehrsarmen Raum, um nicht unnötigem Stress und Ärger ausgesetzt zu sein.
Deine Ausbildung erfolgt immer stufenweise, so wie es Dein persönlicher Lernfortschritt zulässt (siehe „Ausbildungspass“).
Die Praktische Prüfung
darfst Du frühestens 1 Monat vor Deinem 18. Geburtstag ablegen. Die Prüfzeit ist auf 45 Minuten angedacht. Inhalte der Prüfung können aus: Sicherheitskontrolle, Grundfahraufgaben, Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften, ausserhalb geschlossener Ortschaften (Autobahnfahrt, Landstraße) bestehen.
Die Probezeit beginnt mit der Aushändigung Deines Führerscheins und dauert 2 Jahre.
Keine Probezeit bei Führerscheinvorbesitz der Klassen A1, A2 oder A länger als 2 Jahre.
Führerscheinerweiterung Klasse AM, A1, A2 und A
Der Theorieunterricht verkürzt sich auf 6 Grundeinheiten und 2 klassenspezifische Einheiten zu jeweils 45 Minuten.Was beinhaltet die Führerscheinklasse B:
1. Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht / 8 Sitzplätze plus Fahrersitz (insges. 9 Personen mit Fahrer)
2. Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht dürfen immer mitgeführt werden oder ...
3. Fahrzeugkombinationen (Fahrzeug + Anhänger) Bis 3.5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht des Zuges genügt die Klasse B
4. Führerscheinklassen : AM, L
5. Die Gültigkeitsdauer ist auf 15 Jahre befristet / bei Verlängerung keine neue Prüfung
Was bedeutet die Schlüsselzahl: B96
B 96 ist eine Erweiterung der Fahrerlaubnis Klasse B. Hierzu benötigst Du keine weitere Prüfung sondern den Nachweis über:
1. 150 Minuten (2,5 Stunden) Theorie
2. 210 Minuten (3,5 Stunden) Praxisübung
3. 60 Minuten Fahren im realem Straßenverkehr
Mit der Schulung darf Du bereits vor Erteilung der Fahrerlaubnis beginnen. Wird dann Die B Prüfung absolviert kann die Schlüsselzahl bereits in der Fahrerlaubnis vermerkt werden.Das spart Zeit und Geld.
Normalerweise darfst Du Fahrzeugkombinationen bestehend aus Zugfahrzeug und Anhänger bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht fahren. Die Schlüsselzahl 96 berechtigt Dich Kombinationen bis 4.25 Tonnen zu Fahren. Das bedeutet Du hast einen Zugewinn von 750 kg gegenüber der Klasse B.
Wer die Schlüsselzahl 96 nach der Fahrerlaubnis Klasse B beantragt, braucht noch einmal ein biometrisches Passbild sowie den Nachweis über Geburtsdatum und Ort.
PKW: Klasse BE
Klasse BE
Voraussetzungen
- Du benötigst die Fahrerlaubnis Klasse B/B17 vorab
- Eine Sehtestbescheinigung
- Ein biometrisches Passbild
- Deinen Führerscheinantrag erhältlich in der Gemeinde (oder bei uns für Stadtbewohner)
- Einen gültigen Personalausweis / Passport
- Deine Anmeldebescheinigung
Der Praxisunterricht enthält das Verbinden und Trennen des Zuges. Die Grundfahraufgabe Rückwärts ums Eck. Abbiegen in enge Straßen. Höhenkontrolle und Breiteneinschätzung. Der Gesetzgeber verlangt außerdem noch:
- 3 Überlandfahrten a 45 Min.
- 1 Autobahnfahrt a 45 Min.
- 1 Nachtfahrt a 45 Min.
Wie bei Klasse B erfolgt eine Praxisprüfung.
Eine Theorieprüfung ist nicht erforderlich.
Die praktische Prüfung ist auf 45 Minuten angedacht. Prüfungsinhalte bestehen aus: Verbinden und Trennen, Fahren innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften
Die Kosten für Deinen Führerschein kannst Du anhand des Preisrechners in der Extrarubrik errechnen. Allerdings solltest Du beachten, dass nur ein Durchschnittswert errechnen werden kann. Dieser variiert je nach Auffassungsgabe und Umsetzung.
Was beinhaltet die Führerscheinklasse BE:
1. Alle Fahrzeugkombinationen (Fahrzeug und Anhänger) die nicht der Klasse B entsprechen
2. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers wird auf 3,5 Tonnen begrenzt.
3. Das Gewicht des Zuges (PKW & Anhänger) ist auf 7 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht begrenzt.
4. Die Gültigkeitsdauer ist auf 15 Jahre befristet / bei Verlängerung keine neue Prüfung
PKW: Klasse B17 - Begleitetes Fahren ab 17
Klasse B17 - Begleitetes Fahren ab 17
Erst-Erwerb Voraussetzungen
- Deine Eltern oder eine erziehungsberechtigte Person müssen ihr Einverständnis geben
- Du solltest ca. 16,5 Jahre sein
- Eine Bescheinigung über einen Erste Hilfe Kurs oder einen Sofortmaßnahme Kurs
- Eine Sehtestbescheinigung
- Ein biometrisches Passbild
- Gültiger Personalausweis / Passport
- Einen Führerscheinantrag erhältlich bei der Gemeinde oder in der Fahrschule
- Voraussetzungen der Begleitpersonen: mindestens 30 Jahre, 5 Jahre die Fahrerlaubnis Klasse B, nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg
Dein Mindestalter bei Ausbildungsbeginn sollte mind. 16,5 Jahre sein.
Der Theorieunterricht umfasst 12 Grundeinheiten und 2 klassenspezifische Einheiten zu jeweils 90 Minuten. Bei den klassenspezifischen Einheiten musst Du alle 2 themenbezogenen Einheiten absolvieren, während Du die 12 Grundeinheiten nach deiner Auswahl - also bestimmte Themen mehrmals und da für andere gar nicht – besuchen könntest. Sinnvoll wäre es allerdings, jede themenbezogene Einheit zu besuchen, um möglichst viel lernen, verstehen und hinterfragen zu können.
Die Theorieprüfung darfst Du maximal 3 Monate vor Deinem 17. Geburtstag ablegen.Sie ist auf 30 Minuten angesetzt. Wenn Du fleißig gelernt hast, ist die Zeit mehr als ausreichend. Bei Ersterwerb bekommst Du einen digitalen Fragebogen mit 30 Fragen zu beantworten. Ab 11 Fehlpunkte gilt die Prüfung als nicht bestanden. Ebenfalls als nicht bestanden gilt wer 2 Vorfahrsfragen mit je 5 Fehlpunkten hat.
Bei Erweiterung bekommst Du einen digitalen Fragebogen mit 20 Fragen zu beantworten. Ab 7 Fehlpunkte gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Der Praxisunterricht mfasst 12 Pflichteinheiten (Sonderfahrten), davon 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten zu jeweils 45 Minuten. Bevor Du aber mit den Sonderfahrten beginnen kannst, sollst Du mit allen Übungen (Grundfahraufgaben) und dem Straßenverkehr vertraut sein, wie es der Gesetzgeber vorschreibt. Der Praxisunterricht kann parallel zum Theorieunterricht beginnen, wobei es auch hier sinnvoll wäre, erst einmal ca. 6 Theorie-Einheiten zu besuchen. Jeder Anfänger beginnt in einem verkehrsarmen Raum, um nicht unnötigem Stress und Ärger ausgesetzt zu sein. Deine Ausbildung erfolgt immer stufenweise, so wie es Dein persönlicher Lernfortschritt zulässt siehe „Ausbildungspass“).
Die Praktische Prüfung darfst Du frühestens 1 Monat vor Deinem 17. Geburtstag ablegen. Die Prüfzeit ist auf 45 Minuten angedacht. Inhalte der Prüfung können aus Sicherheitskontrolle, Grundfahraufgaben, Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften, außerhalb geschlossener Ortschaften (Autobahnfahrt, Landstraße) bestehen.
Probezeit beginnt mit der Aushändigung deines Führerscheins und dauert 2 Jahre. Bei Führerscheinvorbesitz der Klasse A1 wird die Probezeit angerechnet.
Führerscheinerweiterung Klasse A1 oder AM
Der Theorieunterricht verkürzt sich auf 6 Grundeinheiten und 2 klassenspezifische Einheiten zu jeweils 45 Minuten.Was beinhaltet die Führerscheinklasse BF 17:
1. Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht / 8 Sitzplätze plus Fahrersitz (insges. 9 Personen mit Fahrer)
2. Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht dürfen immer mitgeführt werden oder ...
3. Fahrzeugkombinationen (Fahrzeug + Anhänge) Bis 3.5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht des Zuges genügt die Klasse B
4. Die Fahrerlaubnis ist nur innerhalb Deutschlands gültig
5. Führerscheinklassen : AM, L
6. Die Gültigkeitsdauer ist auf 15 Jahre befristet / bei Verlängerung keine neue Prüfung
Was bedeutet die Schlüsselzahl: B96
B 96 ist eine Erweiterung der Fahrerlaubnis Klasse B. Hierzu benötigst Du keine weitere Prüfung sondern den Nachweis über:
1. 150 Minuten (2,5 Stunden) Theorie
2. 210 Minuten (3,5 Stunden) Praxisübung
3. 60 Minuten Fahren im realem Straßenverkehr
Mit der Schulung darf Du bereits vor Erteilung der Fahrerlaubnis beginnen. Wird dann Die Klasse B Prüfung absolviert kann die Schlüsselzahl bereits in der Fahrerlaubnis vermerkt werden.
Das spart Zeit und Geld. Normalerweise darfst Du Fahrzeugkombinationen bestehend aus Zugfahrzeug und Anhänger bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht fahren. Die Schlüsselzahl 96 berechtigt Dich Kombinationen bis 4.25 Tonnen zu Fahren. Das bedeutet Du hast einen Zugewinn von 750 kg gegenüber der Klasse B.
Wer die Schlüsselzahl 96 nach der Fahrerlaubnis Klasse B beantragt braucht noch einmal ein biometrisches Passbild sowie den Nachweis über Geburtsdatum und Ort.
PKW: Klasse B Schlüsselzahl 196
Klasse B Schlüsselzahl 196
Ab dem 1.01.2020 besteht die Möglichkeit, mit der Klasse B auf die Fahrerlaubnis mit Schlüsselzahl 196 sehr leicht „aufzurüsten“.
Welche Vorraussetzung muß man erfüllen?
- Mindestalter 25 Jahre
- seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- Insgesamt eine Fahrerschulung von 9 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten
- 4 Theorieeinheiten und 5 Praxiseinheiten
- keine Theorie oder Praxisprüfung erforderlich
- Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten
Mit welchen Kosten muß ich rechnen?
- 200.– € Grundgebühr beinhaltet 4 x 90 min Theorieunterricht plus 5 x 90 min. ( 600.– € ) für die praktische Ausbildung, wenn man nicht mehr Übungsstunden benötigt als gesetzlich vorgesehen
- zzgl. Gebühren für die Ausstellung der neuen Fahrerlaubnis oder weiteren Fahrstunden
Der Theoretische Teil beinhaltet:
- Fahrer/Beifahrer, Fahrzeug
- Besonderes Verhalten beim Motorradfahren
- Besondere Schwierigkeiten und Gefahren
- Fahrtechnik und Fahrphysik
Der Praktische Teil beinhaltet:
- Einführung Sicherheitsbekleidung
- Abfahrts & Sicherheitskontrolle
- Übungen zur Fahrzeugbeherrschung sowie Grundfahraufgaben der Klasse A1
- sicheres Fahren im Stadtverkehr
- Autobahn
- Landstraße
- Die Fahrerschulung endet ohne Theorie & Praxisprüfung
Für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung muß der Teilnehmer/in seine Fahrfähigkeiten und seine Fahrverhaltensweisen unter Beweis stellen.
Welche Berechtigung habe ich jetzt?
Nur im Inland Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Auslandsfahrten sind verboten und werden wie „Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis“ geahndet.
Nachdem es sich um eine Erweiterung der Klasse B mit Schlüsselzahl 196 handelt, ist ein Aufstieg zu A2 nicht möglich!
Bitte folgenden Hinweis genau lesen
Für die Fahrerschulung Klasse B mit Schlüsselzahl 196 erkennt die Fahrschule keinerlei Haftungs- Rechts - und Regressansprüche während und insbesonders nach der Ausbildung an. Es kann nur die aktuell gezeigte Leistung für den Erhalt für die erfolgreiche Teilnahme für die Fahrerschulung Klasse B mit Schlüsselzahl 196 berücksichtigt und somit auch nur für diesen Zeitraum bescheinigt werden.
Bei Nichteignung oder Verweigerung seitens des Fahrschülers, trotz ausdrücklichem Anraten des Fahrlehrers für das sichere Führen und Handling von A1 Motorrädern, über die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrerschulungsfahrten der Klasse B mit Schlüsselzahl 196, behält sich die Fahrschule das Recht vor, die Teilnehmerbescheinigung für die Fahrerlaubnisbehörde zu verweigern. Der Bewerber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden.
PKW: Klasse B Schlüsselzahl 197 (NEU)
Klasse B Schlüsselzahl 197: Der neue und einfachere Weg
In der Vergangenheit war es schon immer möglich, die Ausbildung sowie auch die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug zu absolvieren. Ein großer Vorteil der Automatikausbildung liegt darin, dass das manuelle Schalten und Kuppeln entfallen. Man kann sich voll und ganz auf den Verkehr konzentrieren.
Vielen Fahranfängern fällt das Lernen auf einem Automatikfahrzeug wesentlich leichter.
Leider gibt es jedoch einen Nachteil, denn wird der Führerschein nur auf einem Automatikfahrzeug absolviert ist im Führerschein die europäische Schlüsselzahl 78 eingetragen. Die Schlüsselzahl reduziert den Führerschein ausschließlich auf Automatikfahrzeuge. Schaltwagen dürfen nicht gefahren werden.
Um die Schlüsselzahl 78 loszuwerden, wurde bisher eine praktische Fahrprüfung mit einem Schaltwagen benötigt.
Ab dem 01.04.2021 wird sich dies ändern!
Die neue nationale Schlüsselzahl B197 bietet die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde.
Welche Vorraussetzung sind hierfür notwendig?
- mindestens 10 Fahrstunden je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (Die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen).
- 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (Die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und zur Hälfte außerorts erfolgen).
Anschließend kann mit der Bescheinigung der Fahrschule eine bestehende Automatikbeschränkung aufgehoben werden oder bei Erwerb der Klasse B die Schlüsselzahl B197 eingetragen werden.
Ein Nachteil entsteht aber trotzdem!!!
Wer mit Schlüsselzahl 78 oder B197 eine weitere Fahrerlaubnis erwerben möchte, muss folgendes beachten bei diesen Klassen:
Soll die zu erweiternde Fahrerlaubnis BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, oder DE frei von einem Automatikeintrag bleiben, muss mindestens die nächste zu erweiternde Fahrerlaubnisklasse auf einem Schaltfahrzeug absolviert werden, da ansonsten der Automatikeintrag bestehen bleibt.
Will man allerdings nur die Fahrerlaubnis Klasse B oder eine als Erweiterung geplante Zweiradklasse anstreben, braucht man diesbezüglich nichts weiter zu beachten.
Mofa: Klasse Mofa
Klasse Mofa
Erst-Erwerb Voraussetzungen
- Mindestalter 15 Jahre
- eine Bescheinigung über den Erste Hilfe Kurs oder der Sofortmaßnahme (darf nicht älter als 2 Jahre bei Sofortmaßnahme / 3 Jahre bei Erster Hilfe sein )
- eine Sehtestbescheinigung
- ein biometrisches Passbild
- Deinen Prüfantrag erhältlich in der Gemeinde oder in der Fahrschule
- einen gültigen Personalausweis / Passport
- deine Anmeldebescheinigung
Dein Mindestalter bei Ausbildungsbeginn sollte mind. 14,5 Jahre sein.
Der Theorieunterricht umfasst 6 Grundeinheiten a 90 min. Sinnvoll wäre allerdings, jede Einheit zu besuchen und keine doppelt oder dreifach zu belegen, um möglichst viel Lernerfolg zu erzielen und eventuell Unklares zu hinterfragen.
Deine Theorieprüfung darfst Du frühestens 3 Monate vor Deinem 15 Geburtstag machen.
Der Praxisunterricht besteht aus einer Fahrt von 90 Min. Eine Praxisprüfung ist nicht erforderlich.
Mit deiner Prüfbescheinigung Mofa darfst Du einen Motorroller mit max. 49 ccm fahren. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf max. 25 Km/h betragen. Unter 16 Jahren darfst du nur alleine fahren. Wenn Du das 16 Lebensjahr erreicht hast, darfst Du eine Person mitnehmen. Natürlich muß Dein Mofa eine geeignete Sitzmöglichkeit aufweisen, um eine Person zu transportieren.
Probezeit bei der Prüfbescheinigung Mofa gibt es nicht.
PS: Eine Fahrschülerunfallversicherung würden wir Dir empfehlen, denn das Unvorhergesehene kann immer und überall auftreten; leider kann Dein Fahrlehrer nicht wie in der Klasse B Ausbildung direkt eingreifen und somit weniger Einfluss auf das Geschehen nehmen.
Motorrad (50ccm): Klasse AM
Klasse AM
Erst-Erwerb Voraussetzungen
- Mindestalter 15 Jahre
- Eine Bescheinigung über den Erste Hilfe Kurs oder der Sofortmaßnahme (darf nicht älter als 2 Jahre bei Sofortmaßnahme / 3 Jahre bei Erster Hilfe sein)
- Eine Sehtestbescheinigung
- Ein biometrisches Passbild
- Deinen Führerscheinantrag erhältlich in der Gemeinde oder in der Fahrschule
- Einen gültigen Personalausweis / Passport
- Deine Anmeldebescheinigung
Du bekommst bei uns eine theoretische und praktische Ausbildung.
Dein Mindestalter bei Ausbildungsbeginn sollte mind. 14,5 Jahre sein.
Der Theorieunterricht umfasst 12 Grundeinheiten und 4 klassenspezifische Einheiten zu jeweils 90 Minuten. Bei den klassenspezifischen Einheiten musst Du 2 themenbezogenen Einheiten absolvieren, während Du die 12 Grundeinheiten nach deiner Auswahl - also bestimmte Themen mehrmals und dafür andere gar nicht – besuchen könntest. Sinnvoll wäre es allerdings, jede themenbezogene Einheit zu besuchen, um möglichst viel lernen, verstehen und hinterfragen zu können.
Die Theorieprüfung darfst Du maximal 3 Monate vor Deinem 15. Geburtstag ablegen. Sie ist auf 30 Minuten angesetzt. Wenn Du fleißig gelernt hast, ist die Zeit mehr als ausreichend. Bei Ersterwerb bekommst Du einen digitalen Fragebogen mit 30 Fragen zu beantworten. Ab 11 Fehlpunkte gilt die Prüfung als nicht bestanden. Ebenfalls als nicht bestanden gilt wer 2 Vorfahrsfragen mit je 5 Fehlpunkten hat.
Der Praxisunterricht Der Praxisunterricht kann parallel zum Theorieunterricht beginnen, wobei es auch hier sinnvoll wäre, erst einmal ca. 6 Theorie-Einheiten zu besuchen. Jeder Anfänger beginnt in einem verkehrsarmen Raum, um nicht unnötigem Stress und Ärger ausgesetzt zu sein. Deine Ausbildung erfolgt immer stufenweise, so wie es Dein persönlicher Lernfortschritt zulässt (siehe „Ausbildungspass“ ). Wenn Du alle Grundfahraufgaben beherrscht und im Straßenverkehr fit bist wird Dich Dein Fahrlehrer zur Prüfung vorstellen.
Die Praktische Prüfung darfst Du frühestens 1 Monat vor Deinem 15. Geburtstag ablegen. Die Prüfzeit ist auf 45 Minuten angedacht. Inhalte der Prüfung können aus: Sicherheitskontrolle, Grundfahraufgaben, Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften bestehen.
Probezeit gibt es keine bei Klasse AM.
Die Kosten für Deinen Führerschein kannst Du anhand des Preisrechners in der Extrarubrik errechnen. Allerdings solltest Du beachten, dass nur ein Durchschnittswert errechnet werden kann. Dieser variiert je nach Auffassungsgabe und Umsetzungsvermögen.
PS: Eine Fahrschülerunfallversicherung würden wir Dir empfehlen, denn das Unvorhergesehene kann immer und überall auftreten; leider kann Dein Fahrlehrer nicht wie in der Klasse B Ausbildung direkt eingreifen und somit weniger Einfluss auf das Geschehen nehmen.
Was beinhaltet die Führerscheinklasse AM?
1. Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit Bauart bedingter Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h; bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW; bei Verbrennungsmotor Hubraum maximal 50 cm³2. Krafträder mit Bauart bedingter Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrrädern mit Hilfsmotor ); Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit maximal 50 cm³ Hubraum.
3. Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h; Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³; bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung maximal 4 kW.
4. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Bauart bedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h; bei Fremdzündungsmotoren maximal 50 cm³ Hubraum;bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung maximal 4 kW; Leermasse maximal 350 kg (bei bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien ).
Motorrad (125ccm): Klasse A1
Klasse A1
Erst-Erwerb Voraussetzungen
- Mindestalter 16 Jahre
- Eine Bescheinigung über den Erste Hilfe Kurs oder der Sofortmaßnahme (darf nicht älter als 2 Jahre bei Sofortmaßnahme / 3 Jahre bei Erster Hilfe sein)
- Eine Sehtestbescheinigung
- Ein biometrisches Passbild
- Deinen Führerscheinantrag, erhältlich in der Gemeinde oder bei uns für Stadtbewohner
- Einen gültigen Personalausweis / Passport
- Deine Anmeldebescheinigung
Du bekommst bei uns eine theoretische und praktische Ausbildung.
Dein Mindestalter bei Ausbildungsbeginn sollte mind. 15,5 Jahre sein.
Der Theorieunterricht umfasst 12 Grundeinheiten und 4 klassenspezifische Einheiten zu jeweils 90 Minuten. Bei den klassenspezifischen Einheiten musst Du alle 4 themenbezogenen Einheiten absolvieren, während Du die 12 Grundeinheiten nach deiner Auswahl - also bestimmte Themen mehrmals und dafür andere gar nicht – besuchen könntest. Sinnvoll wäre es allerdings, jede themenbezogene Einheit zu besuchen, um möglichst viel lernen, verstehen und hinterfragen zu können.
Die Theorieprüfung darfst Du maximal 3 Monate vor Deinem 16. Geburtstag ablegen. Sie ist auf 30 Minuten angesetzt. Wenn Du fleißig gelernt hast, ist die Zeit mehr als ausreichend. Bei Ersterwerb bekommst Du einen digitalen Fragebogen mit 30 Fragen zu beantworten. Ab 11 Fehlpunkte gilt die Prüfung als nicht bestanden. Ebenfalls als nicht bestanden gilt wer 2 Vorfahrsfragen mit je 5 Fehlpunkten hat.
Bei Erweiterung bekommst Du einen digitalen Fragebogen mit 20 Fragen zu beantworten. Ab 7 Fehlpunkte gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Der Praxisunterricht umfasst 12 Pflichteinheiten (Sonderfahrten), davon 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten zu jeweils 45 Minuten. Bevor Du aber mit den Sonderfahrten beginnen kannst, sollst Du mit allen Übungen (Grundfahraufgaben) und dem Straßenverkehr vertraut sein, wie es der Gesetzgeber vorschreibt. Der Praxisunterricht kann parallel zum Theorieunterricht beginnen, wobei es auch hier sinnvoll wäre, erst einmal ca. 6 Theorie-Einheiten zu besuchen. Jeder Anfänger beginnt in einem verkehrsarmen Raum, um nicht unnötigem Stress und Ärger ausgesetzt zu sein. Deine Ausbildung erfolgt immer stufenweise, so wie es Dein persönlicher Lernfortschritt zulässt (siehe „Ausbildungspass“).
Die Praktische Prüfung darfst Du frühestens 1 Monat vor Deinem 16. Geburtstag ablegen. Die Prüfzeit ist auf 45 Minuten angedacht. Inhalte der Prüfung können aus: Sicherheitskontrolle, Grundfahraufgaben, Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften, außerhalb geschlossener Ortschaften Autobahnfahrt, Landstraße) bestehen..
Probezeit beginnt mit der Aushändigung deines Führerscheins und dauert 2 Jahre. Die Prüfzeit ist auf 45 Minuten angedacht. Inhalte der Prüfung können aus: Sicherheitskontrolle, Grundfahraufgaben, Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften, außerhalb geschlossener Ortschaften (Autobahnfahrt, Landstraße) bestehen.
Die Kosten für Deinen Führerschein kannst Du anhand des Preisrechners in der Extrarubrik errechnen. Allerdings solltest Du beachten, dass nur ein Durchschnittswert errechnet werden kann. Dieser variiert je nach Auffassungsgabe und Umsetzungsvermögen.
Bei Führerscheinerweiterung Klasse AM
Der Theorieunterricht erkürzt sich auf 6 Grundeinheiten a 45 Min. und 2 Klassenspezifische Einheiten a 45 Min.
PS: Eine Fahrschülerunfallversicherung würden wir Dir empfehlen, denn das Unvorhergesehene kann immer und überall auftreten; leider kann Dein Fahrlehrer nicht wie in der Klasse B Ausbildung direkt eingreifen und somit weniger Einfluss auf das Geschehen nehmen.
Was beinhaltet die Führerscheinklasse A1?
1. Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW / kg
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis maximal 15 kW.
3. Die Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahrer unter 18 Jahre von 80 km/H entfällt
4. Führerscheinklasse: AM
5. Die Gültigkeitsdauer ist auf 15 Jahre befristet / bei Verlängerung keine neue Prüfung
Motorrad (bis 35 KW): Klasse A2
Klasse A2
Erst-Erwerb Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Eine Bescheinigung über den Erste Hilfe Kurs oder der Sofortmaßnahme (darf nicht älter als 2 Jahre bei Sofortmaßnahme / 3 Jahre bei Erster Hilfe sein)
- Eine Sehtestbescheinigung
- Ein biometrisches Passbild
- Deinen Führerscheinantrag erhältlich in der Gemeinde oder bei uns für Stadtbewohner
- Einen gültigen Personalausweis / Passport
- Deine Anmeldebescheinigung
Du bekommst bei uns eine theoretische und praktische Ausbildung.
Dein Mindestalter bei Ausbildungsbeginn sollte mind. 17,5 Jahre sein.
Der Theorieunterricht umfasst 12 Grundeinheiten und 4 klassenspezifische Einheiten zu jeweils 90 Minuten. Bei den klassenspezifischen Einheiten musst Du alle 4 themenbezogenen Einheiten absolvieren, während Du die 12 Grundeinheiten nach deiner Auswahl - also bestimmte Themen mehrmals und dafür andere gar nicht – besuchen könntest. Sinnvoll wäre es allerdings, jede themenbezogene Einheit zu besuchen, um möglichst viel lernen, verstehen und hinterfragen zu können.
Die Theorieprüfung darfst Du maximal 3 Monate vor Deinem 18 Geburtstag ablegen. Sie ist auf 30 Minuten angesetzt. Wenn Du fleißig gelernt hast, ist die Zeit mehr als ausreichend. Bei Ersterwerb bekommst Du einen digitalen Fragebogen mit 30 Fragen zu beantworten. Ab 11 Fehlpunkte gilt die Prüfung als nicht bestanden. Ebenfalls als nicht bestanden gilt wer 2 Vorfahrsfragen mit je 5 Fehlpunkten hat.
Bei Erweiterung bekommst Du einen digitalen Fragebogen mit 20 Fragen zu beantworten. Ab 7 Fehlpunkte gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Der Praxisunterricht umfasst 12 Pflichteinheiten (Sonderfahrten ), davon 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten zu jeweils 45 Minuten. Bevor Du aber mit den Sonderfahrten beginnen kannst, sollst Du mit allen Übungen (Grundfahraufgaben) und dem Straßenverkehr vertraut sein, wie es der Gesetzgeber vorschreibt. Der Praxisunterricht kann parallel zum Theorieunterricht beginnen, wobei es auch hier sinnvoll wäre, erst einmal ca. 6 Theorie-Einheiten zu besuchen. Jeder Anfänger beginnt in einem verkehrsarmen Raum, um nicht unnötigem Stress und Ärger ausgesetzt zu sein.
Deine Ausbildung erfolgt immer stufenweise, so wie es Dein persönlicher Lernfortschritt zulässt (siehe „Ausbildungspass“ ).
Die Praktische Prüfung darfst Du frühestens 1 Monat vor Deinem 18. Geburtstag ablegen. Die Prüfzeit ist bei Ersterwerb auf 60 Minuten angedacht. Bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Fahrerlaubnis ist die Prüfzeit auf 40 Minuten angedacht. Inhalte der Prüfung können aus Sicherheitskontrolle, Grundfahraufgaben, Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften, außerhalb geschlossener Ortschaften (Autobahnfahrt, Landstraße) bestehen.
Probezeit beginnt mit der Aushändigung deines Führerscheins und dauert 2 Jahre.
Keine Probezeit bei Führerscheinvorbesitz der Klassen A1 oder B länger als 2 Jahre
Bei Führerscheinerweiterung Klasse B
Der Theorieunterricht verkürzt sich auf 6 Grundeinheiten und 4 klassenspezifische Einheiten zu jeweils 45 Minuten. Eine Theorie-und Praxisprüfung ist erforderlich.
Bei Führerscheinerweiterung Klasse A1
Beim Aufstieg von A1 ist bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 kein Theorieunterricht vorgeschrieben. Ebenfalls entfällt die Theorieprüfung bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1. Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt davon überzeugen, dass Dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse (A1) noch nicht seit mindestens zwei Jahren ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten auf 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten und 1 Nachtfahrt reduziert. Der Bewerber muss eine theoretische und praktische Prüfung ablegen.
PS: Eine Fahrschülerunfallversicherung würden wir Dir empfehlen, denn das Unvorhergesehene kann immer und überall auftreten; leider kann Dein Fahrlehrer nicht wie in der Klasse B Ausbildung direkt eingreifen und somit weniger Einfluss auf das Geschehen nehmen.
Was beinhaltet die Führerscheinklasse A2?
1. Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis: Leistung/Leermasse maximal 0,2 kW/ kg.2. Führerscheinklassen : A1, AM
3. Die Gültigkeitsdauer ist auf 15 Jahre befristet / bei Verlängerung keine neue Prüfung
Motorrad: Klasse A
Klasse A
Erst-Erwerb Voraussetzungen
Für den Führerschein Klasse A brauchst Du folgende Voraussetzungen:- Mindestalter 24 Jahre
- Bescheinigung über Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 3 Jahre) oder Sofortmaßnahme (nicht älter als 2 Jahre)
- Sehtestbescheinigung
- biometrisches Passbild
- Führerscheinantrag erhältlich bei der Gemeinde oder bei uns für Stadtbewohner
- gültigen Personalausweis / Passport
- Anmeldebescheinigung der Fahrschule
Dein Mindestalter bei Ausbildungsbeginn sollte mind. 23,5 Jahre sein.
Der Theorieunterricht umfasst 12 Grundeinheiten und 4 klassenspezifische Einheiten zu jeweils 90 Minuten. Bei den klassenspezifischen Einheiten musst Du alle 4 themenbezogenen Einheiten absolvieren, während Du die 12 Grundeinheiten nach deiner Auswahl - also bestimmte Themen mehrmals und dafür andere gar nicht – besuchen könntest. Sinnvoll wäre es allerdings, jede themenbezogene Einheit zu besuchen, um möglichst viel lernen, verstehen und hinterfragen zu können.
Die Theorieprüfung darfst Du maximal 3 Monate vor Deinem 24 Geburtstag ablegen. Sie ist auf 30 Minuten angesetzt. Wenn Du fleißig gelernt hast, ist die Zeit mehr als ausreichend. Bei Ersterwerb bekommst Du einen digitalen Fragebogen mit 30 Fragen zu beantworten. Ab 11 Fehlpunkte gilt die Prüfung als nicht bestanden. Ebenfalls als nicht bestanden gilt wer 2 Vorfahrsfragen mit je 5 Fehlpunkten hat.
Bei Erweiterung bekommst Du einen digitalen Fragebogen mit 20 Fragen zu beantworten. Ab 7 Fehlpunkte gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Der Praxisunterricht umfasst 12 Pflichteinheiten (Sonderfahrten ), davon 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten zu jeweils 45 Minuten. Bevor Du aber mit den Sonderfahrten beginnen kannst, sollst Du mit allen Übungen (Grundfahraufgaben) und dem Straßenverkehr vertraut sein, wie es der Gesetzgeber vorschreibt. Der Praxisunterricht kann parallel zum Theorieunterricht beginnen, wobei es auch hier sinnvoll wäre, erst einmal ca. 6 Theorie-Einheiten zu besuchen. Jeder Anfänger beginnt in einem verkehrsarmen Raum, um nicht unnötigem Stress und Ärger ausgesetzt zu sein. Deine Ausbildung erfolgt immer stufenweise, so wie es Dein persönlicher Lernfortschritt zulässt (siehe „Ausbildungspass“ ).
Die Praktische Prüfung darfst Du frühestens 1 Monat vor Deinem 24. Geburtstag ablegen. Die Prüfzeit ist bei Ersterwerb auf 60 Minuten angedacht. Bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse A2 ist die Prüfzeit auf 40 Minuten angedacht.
Inhalte der Prüfung können aus Sicherheitskontrolle, Grundfahraufgaben, Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften, außerhalb geschlossener Ortschaften (Autobahnfahrt, Landstraße) bestehen.
Probezeit beginnt mit der Aushändigung deines Führerscheins und dauert 2 Jahre.
Keine Probezeit bei Führerscheinvorbesitz der KlassenA1, A2 oder B länger als 2 Jahre
Führerscheinerweiterung Klasse B
Der Theorieunterricht verkürzt sich auf 6 Grundeinheiten und 4 klassenspezifische Einheiten zu jeweils 45 Minuten. Eine Theorie-und Praxisprüfung ist erforderlich.Führerscheinerweiterung Klasse A2
Beim Aufstieg von A2 ist bei mindestens 2 jährigem Vorbesitz der Klasse A2 kein Theorieunterricht vorgeschrieben. Ebenfalls entfällt die Theorieprüfung bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2.
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse (A2) ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt davon überzeugen, dass Dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
Besitzt der Bewerber die Klasse A2 noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er direkt von der Klasse A1 auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten und 1 Nachtfahrt. Der Bewerber muss eine theoretische und praktische Prüfung ablegen.
Die Kosten für Deinen Führerschein kannst Du anhand des Preisrechners in der Extrarubrik errechnen. Allerdings solltest Du beachten, dass nur ein Durchschnittswert errechnet werden kann. Dieser variiert je nach Auffassungsgabe und Umsetzungsvermögen.
PS: Eine Fahrschülerunfallversicherung würden wir Dir empfehlen, denn das Unvorhergesehene kann immer und überall auftreten; leider kann Dein Fahrlehrer nicht wie in der Klasse B Ausbildung direkt eingreifen und somit weniger Einfluss auf das Geschehen nehmen.
Was beinhaltet die Führerscheinklasse A?
1. Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer Bauart bedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
3. Beinhaltet die Klassen A2 ,A1, AM
4. Die Gültigkeitsdauer ist auf 15 Jahre befristet / bei Verlängerung keine neue Prüfung